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Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Pflegeversicherung – Ungleichbehandlung kinderreicher Familien verfassungsgemäß?
Die E sind Eltern von vier Kindern. Sie sind bei einer gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung (V) und der sozialen Pflegeversicherung (P) versichert. E beantragen bei P, ihren Versicherungsbeitrag wegen der von ihnen erbrachten Erziehungsleistungen zu verringern. P lehnt ab.