
Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Verdeckter Mangel und Zeitpunkt der Rüge (§ 377 Abs. 3 BGB)
Die K-GmbH kauft von der V-GmbH für ihr Büro 50 Steh-Tische. Diese werden von V geliefert und aufgebaut. Zwei Monate nach Ingebrauchnahme lassen sich die Tische aber nicht mehr in eine Sitzposition fahren. K stellt fest, dass minderwertige Achsen verbaut wurden. Dies teilt K sofort V mit.

Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Unternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Leistung an den Erwerber, § 25 Abs. 1 S. 2 HGB
V veräußert seine als e.K. betriebene Landschaftsgärtnerei an K, der diese unter der bisherigen Firma fortführt. Die in V‘s Betrieb begründeten Forderungen wurden nicht an K abgetreten. Vor Unternehmensübertragung hat S die Dienste der Landschaftsgärtnerei in Anspruch genommen. S hat den Werklohn noch nicht bezahlt.

Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Unternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Haftung des Erwerbers, § 25 Abs. 1 S. 1 HGB
Die Partyalarm GmbH verkauft ihren Cateringservice mit allen zugehörigen Sachen und Rechten an die Hochzeitsservice AG, die den Cateringservice in ihr Unternehmen eingliedert. G hat gegen die Partyalarm GmbH noch eine Schadensersatzforderung aus der Zeit vor dem Verkauf des Cateringservices.