
Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Verdeckter Mangel und Zeitpunkt der Rüge (§ 377 Abs. 3 BGB)
Die K-GmbH kauft von der V-GmbH für ihr Büro 50 Steh-Tische. Diese werden von V geliefert und aufgebaut. Zwei Monate nach Ingebrauchnahme lassen sich die Tische aber nicht mehr in eine Sitzposition fahren. K stellt fest, dass minderwertige Achsen verbaut wurden. Dies teilt K sofort V mit.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Unternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Haftung des Erwerbers, § 25 Abs. 1 S. 1 HGB
Kfz-Werkstattinhaber V veräußert sein Unternehmen mit allen zugehörigen Sachen und Rechten an K. In die Firmenfortführung durch K willigt er ein; K führt das Unternehmen unter der alten Firma fort. Ein halbes Jahr später wendet sich Lieferant L wegen einer noch mit V begründeten Kaufpreisforderung an K.