Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Handelskauf (§§ 373ff. HGB)
Empfangsbedürftigkeit der Rüge
Empfangsbedürftigkeit der Rüge
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kaufmann K kauft von Kaufmann V 150 Aufbewahrungsdosen. Diese schließen aber entgegen vertraglicher Vereinbarung nicht luftdicht. Dies vermerkt K direkt in seinen Büchern. Er geht davon aus, dass er dies nicht direkt gegenüber V äußern muss.
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Einordnung des Falls
Empfangsbedürftigkeit der Rüge
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Mangelrüge ist eine Willenserklärung.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist die Mangelrüge empfangsbedürftig?
Ja!
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