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Verdeckter Mangel und Zeitpunkt der Rüge (§ 377 Abs. 3 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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(Konkludente) Entwidmung 1
A wohnt seit drei Jahren in einem Hausboot, das ständig in einem Hamburger Kanal anliegt. Da ihn seine Unterkunft zu langweilen beginnt, beschließt er, in eine Wohnung umzuziehen. Sein Hausboot zündet er daraufhin an.

Empfangsbedürftigkeit der Rüge
Kaufmann K kauft von Kaufmann V 150 Aufbewahrungsdosen. Diese schließen aber entgegen vertraglicher Vereinbarung nicht luftdicht. Dies vermerkt K direkt in seinen Büchern. Er geht davon aus, dass er dies nicht direkt gegenüber V äußern muss.