Öffentliches Recht > Polizei- und Ordnungsrecht
Öffentliche Ordnung: Besonderheiten bei Versammlungen
Neonazi N meldet für den 27.01. eine Demo an. Dies ist der Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz am 27.01.1945 und seither Tag der Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. Die zuständige Behörde ordnet die Vertagung der Demo unter Verweis auf die öffentliche Ordnung an.
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Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut der Unverletzlichkeit subjektiver Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen (Fall 1)
Die Polizei erhält von einem verdeckten Ermittler Hinweise auf einen geplanten Terroranschlag. Daraufhin wird der geplante Ort des Anschlags weiträumig abgesperrt.
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Öffentliche Ordnung: Verfassungsmäßigkeit
Beamter B findet, dass das „unsittliche“ Anbieten sexueller Dienste in einem modernen Rechtsstaat nicht gebilligt werden dürfe. Er will daher - gestützt auf einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung - allen Prostituierten ihre weitere Tätigkeit verbieten.