Einziehungsklage: 11 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 11 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Einziehungsklage für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Drittschuldnererklärung und Beweislaständerung
G hat einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) über die angebliche Forderung S gegen D. D zahlt nicht, G erhebt Einziehungsklage. G beantragt, D zu verurteilen, (1)Auskunft über das Bestehen der Forderung S gegen D zu erteilen; (2)entsprechend den Betrag an G zu zahlen.
§ 407 BGB analog
G pfändet die Forderung der S gegen D und lässt sie sich zur Einziehung überweisen. Der Beschluss wird D am 06.06.23 um 15 Uhr in den Briefkasten eingelegt. D ist an dem Tag im Urlaub und zahlt um 17 Uhr per Online-Überweisung den Forderungsbetrag an S.
§ 406 BGB analog iVm § 392 BGB
G pfändet eine Forderung der S gegen D über €600 und lässt sie sich zur Einziehung überweisen. Der Beschluss wird D am 3.3.23 zugestellt. Als D nicht zahlt erhebt G Einziehungsklage am 1.6.23. D will aufrechnen mit 2 Forderungen gegen S über je €300, die am 1.1.23 (aus § 488 BGB) und 2.5.23 (aus § 433 BGB) fällig sind.
Pfändung nach § 865 Abs. 2 S. 2 ZPO nach Beschlagnahme
S schuldet G1 €6.000 und G2 €50.000. S ist Eigentümerin eines Miethauses. Darin wohnen drei Mieter, D1, D2 und D3, die jeweils €2.000 Miete zahlen. G2 vollstreckt in das Miethaus. G1 in die Mietforderungen. D1, D2 und D3 zahlen nicht. G1 erhebt gegen sie Einziehungsklage.
Zustellung nach §§ 835 Abs. 3, §§ 829 Abs. 2, 3 ZPO
Die Mitbewohner G, S und D haben Streit. G vollstreckt aus einem Titel über €600 gegen S, weil S Gs Fahrrad kaputtgemacht hat und nicht zahlt. D schuldet S €600. G pfändet diese Forderung zur Einziehung. Bei Zustellung ist nur S zuhause. S gibt D den Beschluss. D zahlt nicht.
Mehrere Pfändungsgläubiger klagen
G1, G2 und G3 (Gläubiger) bekommen am selben Tag die Vermögensauskunft bezüglich S (Schuldner) erteilt. Alle Gläubiger beantragen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über die Lohnforderung des S. Die Beschlüsse werden dem Arbeitgeber D (Drittschuldner) am 12.06.23 zugestellt.
fehlende Streitverkündung ggü. Schuldner
K ist Kläger in einer Einziehungsklage gegen Drittschuldnerin D. K vergisst jedoch, der Schuldnerin S den Streit zu verkünden.
Rechtsfolge: Pfändungsbeschluss
G hat gegen S einen Zahlungstitel in Höhe von €5.000 erwirkt. G pfändet eine Forderung des S gegen D über €3.000 und lässt sie sich zur Einziehung überweisen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird D ordnungsgemäß zugestellt. D zahlt trotzdem an S €3.000.
„Normalfall“ Einziehungsklage - Begründetheit (Einziehungsberechtigung + keine Einwendungen des Beklagten)
G hat gegen S einen Zahlungstitel über €7.000. S hat gegen D eine Forderung über €7.000 aus einem Gebrauchtwagenverkauf. G erwirkt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) über die Kaufpreisforderung der S gegen D und erhebt Einziehungsklage gegen D. Ist diese begründet?
„Normalfall“ Einziehungsklage - Zulässigkeit
G hat gegen S einen Zahlungstitel i.H.v. €11.000. S hat gegen D aus Dortmund eine Forderung i.H.v. € 11.000 aus einem Gebrauchtwagenverkauf. G pfändet die Forderung der S gegen D und lässt sie sich zur Einziehung überweisen. D zahlt nicht. Nun will G die D auf Zahlung verklagen.
Einführung Forderungspfändung
S ist Hauseigentümer in Berlin-Mitte und hat durch Handwerkerin G Luxussanierungen ausführen lassen. Dafür schuldet S der G €6.000. Als S nicht zahlt, klagt G diesen Betrag ein und erwirkt ein Urteil. S zahlt weiter nicht. D ist Mieter des S und zahlt S Miete iHv €3.000 pro Monat.
Teste dein Wissen zu Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht in 5 min