Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
(Parkplatz) > Strafrecht (Allgemeinbildung Recht)
Strafbarkeit des sog. Stealthings (heimliches Abstreifen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr)
Als T (38) und O (20) Geschlechtsverkehr haben, streift T sein Kondom heimlich ab („Stealthing“). Dann ejakuliert er in die Vagina der O. Vor dem Geschlechtsverkehr hatte O deutlich und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sie keinen Sex ohne Kondom haben wolle.
HIV-Infektion – eigenverantwortliche Selbstschädigung
Die 17-jährige O weiß von der HIV-Infektion ihres Freundes T und von der Ansteckungsmöglichkeit bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr. Dennoch besteht sie auf ungeschütztem Verkehr. Nach kurzer Zeit wird auch bei O der Aids-Erreger festgestellt.
Aids-Infizierung trotz betätigtem Vermeidungswillen – Abgrenzung Eventualvorsatz / bewusste Fahrlässigkeit
T schläft mit O, ohne ihr von seiner HIV-Infektion zu erzählen. T geht davon aus, durch die Benutzung eines Kondoms die Ansteckungsgefahr ausgeschlossen zu haben. Kondome bieten einen sicheren, aber keinen hundertprozentigen Infektionsschutz. O steckt sich an.