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Zivilrechtliche Nebengebiete
Internationales Privatrecht
Besonderer Teil - Rom I-VO

Besonderer Teil - Rom I-VO: 2 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Besonderer Teil - Rom I-VO für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrechtliche Nebengebiete > Internationales Privatrecht

Verbrauchervertrag Rechtswahl

Die deutsche D will von der belgischen Buchhändlerin B in deren Saarbrücker Buchhandlung ein Buch kaufen. D und B möchten vereinbaren, dass niederländisches Recht anzuwenden ist. (Nach niederländischem Recht wäre die Rechtswahl formell und materiell wirksam. Es ist davon auszugehen, dass das niederländische Recht Verbraucher im selben Maße schützt, wie das deutsche.)

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Zivilrechtliche Nebengebiete > Internationales Privatrecht

Möglichkeit der Rechtswahl

Französin F ist fertig mit ihrem Auslandssemester. Deshalb verkauft sie dem deutschen D noch in der Universitätsbibliothek in Mainz ihr BGB. Da F nun nach Spanien weiterzieht, vereinbaren F und D mündlich, dass für den Vertrag spanisches Recht gelten soll. (Nach spanischem Recht ist eine Rechtswahlvereinbarung formlos möglich. An der materiellen Wirksamkeit besteht nach spanischem Recht kein Zweifel.)

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