Besonderer Teil - Rom I-VO: 2 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Besonderer Teil - Rom I-VO für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Verbrauchervertrag Rechtswahl
Die deutsche D will von der belgischen Buchhändlerin B in deren Saarbrücker Buchhandlung ein Buch kaufen. D und B möchten vereinbaren, dass niederländisches Recht anzuwenden ist. <i>(Nach niederländischem Recht wäre die Rechtswahl formell und materiell wirksam. Es ist davon auszugehen, dass das niederländische Recht Verbraucher im selben Maße schützt, wie das deutsche.)</i>
Möglichkeit der Rechtswahl
Französin F ist fertig mit ihrem Auslandssemester. Deshalb verkauft sie dem deutschen D noch in der Universitätsbibliothek in Mainz ihr BGB. Da F nun nach Spanien weiterzieht, vereinbaren F und D mündlich, dass für den Vertrag spanisches Recht gelten soll. <i>(Nach spanischem Recht ist eine Rechtswahlvereinbarung formlos möglich. An der materiellen Wirksamkeit besteht nach spanischem Recht kein Zweifel.)</i>
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