Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Weiterfresserschaden (§ 823 Abs. 1 BGB)

Definition: Weiterfresserschaden (§ 823 Abs. 1 BGB)

17. April 2025

2 Kommentare

4,8(2.613 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter einem „Weiterfresserschaden“ (§ 823 Abs. 1 BGB)?

Ein Weiterfresserschaden liegt vor, wenn ein Mangel an dem geschuldeten Vertragsgegenstand nach Lieferung dafür sorgt, dass dieser weiter beschädigt oder zerstört wird.

Problematisch in dieser Konstellation ist die Frage, ob eine Eigentumsverletzung vorliegt. Denn der Erwerber hat von Beginn an mangelhaftes Eigentum übertragen bekommen. Eine Eigentumsverletzung wird deshalb nur angenommen, sofern der Schaden nicht stoffgleich mit dem Vertragsmangel ist (zB kleiner, leicht austauschbarer Schwimmerschalter führt zur Zerstörung der ganzen restlichen Maschine).
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Johannes Nebe

Johannes Nebe

2.3.2024, 19:51:10

Zur Definition "Ein

Weiterfresserschaden

liegt vor, wenn ein Mangel an dem geschuldeten Vertragsgegenstand nach Lieferung dafür sorgt, dass diese weiter beschädigt oder zerstört wird." Worauf soll sich "diese" beziehen, doch nicht auf Lieferung, oder? Meistens bezieht man sich auf die Sache, in die der Vertragsgegenstand eingebaut wird. Aber die fehlt hier.

LELEE

Leo Lee

3.3.2024, 18:32:43

Hallo Johannes Nebe, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat hat da ein „r“ am Ende gefehlt. Wie du völlig zu Recht anmerkst, bezieht sich „dieser“ auf den Gegenstand, da dieser weiter zerstört wird! Wir haben den Fehler nun korrigiert und möchten uns bei dir vielmals dafür bedanken, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen und auf weiter Feedbacks von dir! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen