Definition: Gebotenes Handeln (§ 13 StGB)
3. März 2026
9 Kommentare
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Bei einem unechten Unterlassungsdelikt prüfst Du unter anderem, ob der Täter die gebotene Handlung nicht vorgenommen hat. Wann ist ein Handeln „geboten“ (§ 13 StGB)?
Geboten ist ein Handeln, wenn es nach dem ex-ante-Urteil eines objektiven Beobachters die Tatbestandsverwirklichung effektiv verhindern kann.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
friedel231
26.2.2024, 17:22:49
Guten Tag, kurze Anmerkung: § 13 StGB enthält nicht "geboten", so
dass die Fragestellung etwas irreführend ist.
Angelo
3.7.2024, 19:17:05
Nicht direkt, aber die
hypothetische Kausalitätim Sinne des § 13 erfordert eine gebotene und physisch-reale Handlung, welche nicht hinzuge
dacht werden kann, ohne
dass der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele.
BrSa
10.2.2026, 08:58:22
Hi, weiß jemand zufällig wo ich die Fundstelle im Fischer finde?
Foxxy
10.2.2026, 08:58:51
Geboten ist die Handlung, wenn sie aus ex-ante Sicht eines objektiven Beobachters zur effektiven Verhinderung des
tatbestandlichen Erfolgs geeignet ist. Im Fischer findest du
das in § 13 bei den Ausführungen zur
Gebotenheit/Zumutbarkeit der Erfolgsabwendung; die genaue Randnummer hängt von der Auflage ab. Nenn kurz die Auflage,
dann gebe ich dir die exakte Rn.
BrSa
10.2.2026, 08:59:12
71. Auflage @[Foxxy](180364)
