Definition: Gebotenes Handeln (§ 13 StGB)

21. November 2024

4,7(2.237 mal geöffnet in Jurafuchs)


Bei einem echten Unterlassungsdelikt prüfst Du unter anderem, ob der Täter die gebotene Handlung nicht vorgenommen hat. Wann ist ein Handeln „geboten“ (§ 13 StGB)?

Geboten ist ein Handeln, wenn es nach dem ex-ante-Urteil eines objektiven Beobachters die Tatbestandsverwirklichung effektiv verhindern kann.

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FR

friedel231

26.2.2024, 17:22:49

Guten Tag, kurze Anmerkung: § 13 StGB enthält nicht "geboten", sodass die Fragestellung etwas irreführend ist.

AN

Angelo

3.7.2024, 19:17:05

Nicht direkt, aber die

hypothetische Kausalität

im Sinne des § 13 erfordert eine gebotene und physisch-reale Handlung, welche nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele.

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

16.8.2024, 18:03:42

Hallo in die Runde, danke für die Anmerkung. Ich habe die Fragestellung angepasst, sodass diese jetzt hoffentlich nicht mehr verwirrend ist. Viele Grüße, Linne - für das Jurafuchs-Team

AN

Anne

19.11.2024, 09:39:28

In der Frage steht wann ein ECHTES

Unterlassungs

delikt geboten i.S.d § 13 StGB ist. Es muss jedoch ein unechtes

Unterlassungs

delikt sein.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen