Definition: Gebotenes Handeln (§ 13 StGB)
Bei einem echten Unterlassungsdelikt prüfst Du unter anderem, ob der Täter die gebotene Handlung nicht vorgenommen hat. Wann ist ein Handeln „geboten“ (§ 13 StGB)?
Geboten ist ein Handeln, wenn es nach dem ex-ante-Urteil eines objektiven Beobachters die Tatbestandsverwirklichung effektiv verhindern kann.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
friedel231
26.2.2024, 17:22:49
Guten Tag, kurze Anmerkung: § 13 StGB enthält nicht "geboten", sodass die Fragestellung etwas irreführend ist.
Angelo
3.7.2024, 19:17:05
Nicht direkt, aber die
hypothetische Kausalitätim Sinne des § 13 erfordert eine gebotene und physisch-reale Handlung, welche nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele.
Linne_Karlotta_
16.8.2024, 18:03:42
Hallo in die Runde, danke für die Anmerkung. Ich habe die Fragestellung angepasst, sodass diese jetzt hoffentlich nicht mehr verwirrend ist. Viele Grüße, Linne - für das Jurafuchs-Team
Anne
19.11.2024, 09:39:28
In der Frage steht wann ein ECHTES
Unterlassungsdelikt geboten i.S.d § 13 StGB ist. Es muss jedoch ein unechtes
Unterlassungsdelikt sein.