Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Unterlassen

Gebotenes Handeln (§ 13 StGB)

Definition: Gebotenes Handeln (§ 13 StGB)

3. März 2026

9 Kommentare

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Bei einem unechten Unterlassungsdelikt prüfst Du unter anderem, ob der Täter die gebotene Handlung nicht vorgenommen hat. Wann ist ein Handeln „geboten“ (§ 13 StGB)?

Geboten ist ein Handeln, wenn es nach dem ex-ante-Urteil eines objektiven Beobachters die Tatbestandsverwirklichung effektiv verhindern kann.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

friedel231

friedel231

26.2.2024, 17:22:49

Guten Tag, kurze Anmerkung: § 13 StGB enthält nicht "geboten", so

da

ss die Fragestellung etwas irreführend ist.

AN

Angelo

3.7.2024, 19:17:05

Nicht direkt, aber die

hypothetische Kausalität

im Sinne des § 13 erfordert eine gebotene und physisch-reale Handlung, welche nicht hinzuge

da

cht werden kann, ohne

da

ss der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele.

Linne Hempel

Linne Hempel

16.8.2024, 18:03:42

Hallo in die Runde,

da

nke für die Anmerkung. Ich habe die Fragestellung angepasst, so

da

ss diese

jetzt

hoffentlich nicht mehr verwirrend ist. Viele Grüße, Linne - für

da

s Jurafuchs-Team

Kai

Kai

6.12.2024, 17:39:58

@[Angelo](190883)

Da

nke für die Klarstellung, hatte gerade schon gerätselt, wo in

da

s im Schema einordnen soll

BRSA

BrSa

10.2.2026, 08:58:22

Hi, weiß jemand zufällig wo ich die Fundstelle im Fischer finde?

Foxxy

Foxxy

10.2.2026, 08:58:51

Geboten ist die Handlung, wenn sie aus ex-ante Sicht eines objektiven Beobachters zur effektiven Verhinderung des

tatbestandlich

en Erfolgs geeignet ist. Im Fischer findest du

da

s in § 13 bei den Ausführungen zur

Gebotenheit

/Zumutbarkeit der Erfolgsabwendung; die genaue Randnummer hängt von der Auflage ab. Nenn kurz die Auflage,

da

nn gebe ich dir die exakte Rn.

BRSA

BrSa

10.2.2026, 08:59:12

71. Auflage @[Foxxy](180364)


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