Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Die Rechtsverordnung
Vorrang des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG)
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Definition: Vorrang des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG)
7. April 2026
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Was versteht man unter dem „Vorrang des Gesetzes“?
Entsprechend dem Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes darf ein Verwaltungshandeln nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
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