Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Die Rechtsverordnung
Vorrang des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG)
4,9 ★ (4.863 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Vorrang des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG)
22. Mai 2026
2 Kommentare
Was versteht man unter dem „Vorrang des Gesetzes“?
Entsprechend dem Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes darf ein Verwaltungshandeln nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Willow
15.11.2025, 15:20:46
Diese Grundsätze betreffen doch genau genommen nicht nur Verwaltungshandeln, sondern das Handeln aller drei Gewalten, oder ?
Foxxy
15.11.2025, 15:21:17
Kurz: Art. 20 Abs. 3 GG bindet alle drei Gewalten, aber unterschiedlich.
Vorrang des Gesetzesbedeutet, dass Exekutive und
Judikativenicht gegen gesetzliche Vorschriften handeln dürfen (formelle und
materielle Gesetze); das ist Kern der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Für den Gesetzgeber gilt dagegen der Vorrang der Verfassung: Er ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Der
Vorbehalt des Gesetzesrichtet sich primär an die Exekutive: wesentliche Grundrechtseingriffe bedürfen einer gesetzlichen Grundlage (Wesentlichkeitstheorie). Auch die
Judikativegreift nur auf gesetzlicher Grundlage in Rechte ein; richterliche Rechtsfortbildung ist nur im Rahmen des Gesetzes zulässig.
