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Definition: Vorrang des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG)

22. Mai 2026

2 Kommentare


Was versteht man unter dem „Vorrang des Gesetzes“?

Entsprechend dem Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes darf ein Verwaltungshandeln nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

Zu den gesetzlichen Vorschriften gehören sowohl materielle als auch formelle Gesetze. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, zu dem auch der Vorrang des Gesetzes gehört, ergibt sich aus Art. 20 Abs. 3 GG bzw. aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip. Kein Handeln der Verwaltung gegen das Gesetz.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Willow

Willow

15.11.2025, 15:20:46

Diese Grundsätze betreffen doch genau genommen nicht nur Verwaltungshandeln, sondern das Handeln aller drei Gewalten, oder ?

Foxxy

Foxxy

15.11.2025, 15:21:17

Kurz: Art. 20 Abs. 3 GG bindet alle drei Gewalten, aber unterschiedlich.

Vorrang des Gesetzes

bedeutet, dass Exekutive und

Judikative

nicht gegen gesetzliche Vorschriften handeln dürfen (formelle und

materielle Gesetze

); das ist Kern der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Für den Gesetzgeber gilt dagegen der Vorrang der Verfassung: Er ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Der

Vorbehalt des Gesetzes

richtet sich primär an die Exekutive: wesentliche Grundrechtseingriffe bedürfen einer gesetzlichen Grundlage (Wesentlichkeitstheorie). Auch die

Judikative

greift nur auf gesetzlicher Grundlage in Rechte ein; richterliche Rechtsfortbildung ist nur im Rahmen des Gesetzes zulässig.