Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Die Rechtsverordnung

Vorrang des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG)

Definition: Vorrang des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG)

25. November 2024

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Was versteht man unter dem „Vorrang des Gesetzes“?

Entsprechend des Grundsatzes des Vorrangs des Gestzes darf ein Verwaltungshandeln nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

Zu den gesetzlichen Vorschriften gehören sowohl materielle als auch formelle Gesetze. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu dem auch der Vorrang des Gesetzes gehört, ergibt sich aus Art. 20 Abs. 3 GG bzw. aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip. Kein Handeln der Verwaltung gegen das Gesetz.
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