Definition: Inhaltsbestimmung
Was versteht man – in Abgrenzung zu einer Nebenbestimmung (§ 36 VwVfG) – unter einer Inhaltsbestimmung eines Verwaltungsakts?
Eine Inhaltsbestimmung eines Verwaltungsakts liegt vor, wenn die Behörde durch den Zusatz die Reichweite des beantragten Verwaltungsakts neu definiert.
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