Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Besondere persönliche Merkmale (vor § 28 StGB)
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Definition: Besondere persönliche Merkmale (vor § 28 StGB)
18. April 2026
1 Kommentar
Was versteht man nach hM unter „besonderen persönlichen Merkmalen"?
Besondere persönliche Merkmale sind solche, die als täterbezogene persönliche Merkmale von den tatbezogenen persönlichen Merkmalen abzugrenzen sind.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Martin
20.11.2025, 23:36:15
SOS - Subj. - Obj. - Subj. Subjektiv (Töterbezogen) - 1.Gruppe (Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs,
Habgier, Sonstige
niedrige Beweggründe) Objektiv (Tatbezogen) 2. Gruppe (
Heimtücke, Grausamkeit, Gemeingefährliche Mittel) Subjektiv (Täterbezogen) - 3. Gruppe (
Ermöglichungsabsicht, Verdeckungsabsicht)
