Öffentliches Recht

Grundrechte

Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)

Kunstbegriff, materieller (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG)

Definition: Kunstbegriff, materieller (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG)

22. Dezember 2024

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Definiere Kunst nach dem „materiellen Kunstbegriff“ (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG):

Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden.

Neben dem materialen Kunstbegriff wird auch noch der formale und offene Kunstbegriff vertreten. Das BVerfG wendet alle parallel an.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MEEN

meentangled

8.1.2024, 16:42:34

Hallo, nur die Frage, ob es sich um den "materialen" oder den "materiellen"

Kunstbegriff

handelt. Dankeschön!

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

11.1.2024, 10:02:34

Hallo meentangled, das BVerfG labeled den Begriff überhaupt nicht. In der Literatur ist beides gebräuchlich. Es wird teils vom materiellen

Kunstbegriff

gesprochen (zB Jarass/Pieroth/Jarass, 17. Aufl. 2022, GG Art. 5 Rn. 118), teils vom materialen

Kunstbegriff

(zB BeckOK GG/Kempen, 56. Ed. 15.8.2023, GG Art. 5 Rn. 158). Du hast also die Wahl, solltest es dann aber einheitlich handhaben. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

MEEN

meentangled

11.1.2024, 16:01:51

Danke für die Info :)

ABI

Abi

23.7.2024, 12:17:58

Leider taucht mehrfach ein sogenannter „materialer“

Kunstbegriff

. Bitte gerne durchgängig ändern! VG

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

29.7.2024, 15:24:05

Hallo Abi, danke für Deinen Hinweis.

Tat

sächlich sind ist das hier kein Versehen und beide Begriffe sind richtig. Das BVerfG selbst gibt der Formel überhaupt keinen Namen. In der Literatur ist beides gebräuchlich. Es wird teils vom materiellen

Kunstbegriff

gesprochen (zB Jarass/Pieroth/Jarass, 17. Aufl. 2022, GG Art. 5 Rn. 118), teils vom materialen

Kunstbegriff

(zB BeckOK GG/Kempen, 56. Ed. 15.8.2023, GG Art. 5 Rn. 158). Du kannst also beide Begriffe verwenden. I.R.e. Falllösung solltest Du natürlich einheitlich nur einen Begriff verwenden. Viele Grüße - Linne, für das Jurafuchs-Team

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

29.7.2024, 15:24:58

Hallo Abi, danke für Deinen Hinweis.

Tat

sächlich ist das hier kein Versehen und beide Begriffe sind richtig. Das BVerfG selbst gibt der Formel überhaupt keinen Namen. In der Literatur ist beides gebräuchlich. Es wird teils vom materiellen

Kunstbegriff

gesprochen (zB Jarass/Pieroth/Jarass, 17. Aufl. 2022, GG Art. 5 Rn. 118), teils vom materialen

Kunstbegriff

(zB BeckOK GG/Kempen, 56. Ed. 15.8.2023, GG Art. 5 Rn. 158). Du kannst also beide Begriffe verwenden. I.R.e. Falllösung solltest Du natürlich einheitlich nur einen Begriff verwenden. Viele Grüße - Linne, für das Jurafuchs-Team


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