Definition: Garantie (§ 276 Abs. 1 BGB)
17. April 2025
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Was versteht man unter einer „Garantie“ (§ 276 Abs. 1 BGB)?
Eine Garantie ist das Versprechen des Schuldners, für einen bestimmten Umstand unbedingt einzustehen und für den Fall des Fehlens haften zu wollen.
Fundstellen
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