Definition: Ortsteil (§ 34 Abs. 1 BauGB)

30. Mai 2025

2 Kommentare

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Definiere den Begriff „Ortsteil“ (§ 34 Abs. 1 S. 1 BauGB):

Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CHU

chu

26.1.2024, 13:19:08

Liebes Jurafuchs-Team, wenn man den Lückentext-Modus wählt, sind die unzutreffenden Auswahlmöglichkeiten als eine einzige Option dargestellt, d. h. "geplanten, erhebliches, Splittersiedlung, Steubebauung". Das war vermutlich nicht so gewollt!?!

LELEE

Leo Lee

27.1.2024, 12:19:08

Hallo chu, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat hatte sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen. Wir haben den Fehler nun korrigiert und danken dir vielmals, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


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