Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts
Bodenrechtliche Relevanz (§ 29 Abs. 1 BauGB)
Definition: Bodenrechtliche Relevanz (§ 29 Abs. 1 BauGB)
4. April 2025
10 Kommentare
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Definiere den Begriff der „bodenrechtlichen Relevanz“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):
Bodenrechtliche Relevanz ist gegeben, wenn die Anlage die in § 1 Abs. 5 und 6 BauGB genannten Belange in einer Weise berühren kann, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen, die ihre Zulässigkeit regelt.
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