Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Wohnung (§ 123 Abs. 1 StGB)
Definition: Wohnung (§ 123 Abs. 1 StGB)
22. Februar 2025
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Definiere den Begriff „Wohnung“ (§ 123 Abs. 1 StGB):
Eine Wohnung ist eine Räumlichkeit, deren bestimmungsgemäßer Zweck darin besteht, Menschen Aufenthalt zu gewähren, ohne hierbei in erster Linie ein Arbeitsraum zu sein.
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