Definition: Wohnung (§ 123 Abs. 1 StGB)

22. Februar 2025

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Definiere den Begriff „Wohnung“ (§ 123 Abs. 1 StGB):

Eine Wohnung ist eine Räumlichkeit, deren bestimmungsgemäßer Zweck darin besteht, Menschen Aufenthalt zu gewähren, ohne hierbei in erster Linie ein Arbeitsraum zu sein.

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