Definition: Äquivalenzinteresse
Definiere den Begriff „Äquivalenzinteresse“:
Unter Äquivalenzinteresse versteht man das Interesse einer Partei eines Schuldverhältnisses, für die von ihr zu erbringende Gegenleistung die als gleichwertig (äquivalent) bewertete Leistung der anderen Partei zu erhalten.
Fundstellen
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