Definition: Äquivalenzinteresse

21. November 2024

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Definiere den Begriff „Äquivalenzinteresse“:

Unter Äquivalenzinteresse versteht man das Interesse einer Partei eines Schuldverhältnisses, für die von ihr zu erbringende Gegenleistung die als gleichwertig (äquivalent) bewertete Leistung der anderen Partei zu erhalten.

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