Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Handelskauf (§§ 373ff. HGB)
Mangelfolgeschaden und deliktische Ansprüche
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Mangelfolgeschaden und deliktische Ansprüche
10. März 2026
14 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Unternehmer U kauft von Hersteller H 1.000 Dosen Terpentin. Bei der Lieferung beschädigt H diese. U untersucht die Lieferung erst drei Wochen danach und meldet sofort, dass viele Dosen beschädigt sind und auslaufen. Währenddessen entfachen die Dosen einen Brand und zerstören Us Lager.
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