Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Handelskauf (§§ 373ff. HGB)
Mangelfolgeschaden und deliktische Ansprüche
Mangelfolgeschaden und deliktische Ansprüche
3. April 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Unternehmer U kauft von Hersteller H 1.000 Dosen Terpentin. Bei der Lieferung beschädigt H diese. U untersucht die Lieferung erst drei Wochen danach und meldet sofort, dass viele Dosen beschädigt sind und auslaufen. Währenddessen entfachen die Dosen einen Brand und zerstören Us Lager.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Mangelfolgeschaden und deliktische Ansprüche
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Us Anspruch auf Nachlieferung oder Nachbesserung der mangelhaften Dosen ist wegen des Verstoßes gegen die Rügeobliegenheit ausgeschlossen (§ 377 Abs. 2 HGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. U könnte aber ein Schadensersatzanspruch hinsichtlich des Lagers zustehen (§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
3. Der Ausschluss bei Verstoß gegen die Rügeobliegenheit beschränkt sich auf Mängelrechte hinsichtlich der Kaufsache, während Mangelfolgeschäden weiterhin ersetzt werden müssen.
Nein!
4. U könnte aber ein deliktischer Schadensersatzanspruch wegen des zerstörten Lagers zustehen.
Genau, so ist das!
5. Der deliktische Schadensersatzanspruch ist aber wegen der Verletzung der Rügeobliegenheit ebenfalls ausgeschlossen.
Nein, das trifft nicht zu!
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