Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Programm, unrichtiges Gestalten (§ 263a Abs. 1 Var. 1 StGB)
4,8 ★ (3.617 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Programm, unrichtiges Gestalten (§ 263a Abs. 1 Var. 1 StGB)
17. April 2026
6 Kommentare
Wann liegt nach hM eine „unrichtige Gestaltung“ eines Programms vor (§ 263a Abs. 1 Var. 1 StGB)?
Unrichtig ist die Gestaltung des Programms nach hM, wenn der Datenverarbeitungsvorgang aufgrund der Gestaltung zu einem objektiv fehlerhaften Ergebnis gelangt.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
