Öffentliches Recht

Staatsorganisations-Recht

Gesetzgebungskompetenzen

Gesetzgebungskompetenz (vor Art. 70 Abs. 1 GG)

Definition: Gesetzgebungskompetenz (vor Art. 70 Abs. 1 GG)

25. Mai 2025

4,8(5.096 mal geöffnet in Jurafuchs)


Definiere den Begriff der „Gesetzgebungskompetenz“ (Art. 70-74 GG):

Die Gesetzgebungskompetenz ist das Recht zur Gesetzgebung. Wer die Gesetzgebungskompetenz hat, ist also berechtigt, Gesetze zu erlassen. Mithin wird durch die Gesetzgebungskompetenz die Zuständigkeit für die Gesetzgebung geregelt.

Anstelle der „Gesetzgebungskompetenz“ kannst Du auch die Begriffe „Gesetzgebungszuständigkeit“ oder „Gesetzgebungsbefugnis“ verwenden.
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!