Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungskompetenzen
Gesetzgebungskompetenz (vor Art. 70 Abs. 1 GG)
Definition: Gesetzgebungskompetenz (vor Art. 70 Abs. 1 GG)
Definiere den Begriff der „Gesetzgebungskompetenz“ (Art. 70-74 GG):
Die Gesetzgebungskompetenz ist das Recht zur Gesetzgebung. Wer die Gesetzgebungskompetenz hat, ist also berechtigt, Gesetze zu erlassen. Mithin wird durch die Gesetzgebungskompetenz die Zuständigkeit für die Gesetzgebung geregelt.
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