Öffentliches Recht
Grundrechte
Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)
Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)
Definition: Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)
29. Mai 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (4.109 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was versteht man unter der Freiheit der „Wissenschaft, Lehre und Forschung“ (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)?
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 2 GG schützt die Freiheit der Wissenschaft, Lehre und Forschung. Wissenschaft ist alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist. Forschung ist die Erarbeitung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Lehre ist die Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Lehre und Forschung stellen Formen wissenschaftlicher Betätigung dar. Als solche sind sie als Teilelemente des Oberbegriffs Wissenschaft zu verstehen.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
27.3.2022, 16:24:05
In Art. 5 III 1 GG werden „Kunst und Wissenschaft“ sowie „Forschung und Lehre“
augenscheinlich als Begriffspaare verwandt. Hat dies irgendeine Bedeutung?

Lukas_Mengestu
30.3.2022, 10:26:41
Hallo QuiGonTim, die Formulierung ist an dieser Stelle etwas missverständlich. Nach der Rechtsprechung des BVerfG unterfallen Forschung und Lehre dem gemeinsamen Oberbegriff Wissenschaft (BVerfG NJW 1973, 1176). Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG enthält insoweit zwei Grundrechte: die
Kunstfreiheitund die Wissenschaftsfreiheit. Letztere umfasst die Freiheit der Forschung und Lehre. Wenn Du so willst, kannst Du die Begriffspaare insofern so verstehen, dass das erste Paar ausdrückt, welche Freiheiten in Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG geregelt sind und das zweite Paar den Kern der Wissenschaftsfreiheit verdeutlicht. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
maonk
29.7.2024, 16:43:30
Bei dieser Lückentext-Frage ist die Hälfte der Begriffe bereits ausgefüllt und mit einem grünen Häkchen versehen, wenn ich die Frage öffne. Ist mir bisher bei genau dieser selben Frage bei jeder Wiederholung, also schön öfter passiert.

DeliktusMaximus
24.11.2024, 16:51:46
Ich habe mich auch schon gefragt, ob das ein Bug oder ein Feature ist.

Christian Leupold-Wendling
26.11.2024, 14:06:23
Hey ihr beide! Das ist kein Bug, sondern tatsächlich ein Feature. Es werden zufällig einzelne Ebenen bereits ausgefüllt. Um die Bearbeitung zu beschleunigen. Zudem sieht die Aufgabe jedes mal anders aus, wenn ihr sie wiederholt. Lieben Gruß