Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nötigung, § 240 StGB
Drohung (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB)
Definition: Drohung (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB)
Definiere den Begriff „Drohung“ (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB):
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