Nötigung, § 240 StGB: 4 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Definitionen zum Thema Nötigung, § 240 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Nötigung, § 240 StGB
Diese Definitionen zum Thema Nötigung, § 240 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Verwerflichkeitsklausel (§ 240 Abs. 2 StGB /§ 253 Abs. 2 StGB)
Wann ist eine Tat „verwerflich“ (§ 240 Abs. 2 StGB /§ 253 Abs. 2 StGB)?
Empfindliches Übel (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB)
Definiere den Begriff „empfindliches Übel“ (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB):
Drohung (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB)
Definiere den Begriff „Drohung“ (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB):
Gewalt (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB)
Was versteht man unter dem klassischen „Gewaltbegriff“ (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB):
15.000 Fälle zum Selberlösen
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