Tathandlung: Hilfeleistung 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hat einen Juwelier überfallen (§§ 255, 250 StGB) und die Beute nah am Tatort in einer Hecke versteckt, bevor er geflüchtet ist. Er bittet seinen Kumpel K, der von allem weiß, die Beute zu holen und in seiner Wohnung zu verstecken. K tut T den Gefallen, um ihm zu helfen.
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Einordnung des Falls
Tathandlung: Hilfeleistung 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Vortat des T liegt vor. K hat dem T Hilfe geleistet.
Ja, in der Tat!
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