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Definition: Saldotheorie (§ 812 Abs. 1 S.1 Alt. 1 BGB)
18. April 2026
4 Kommentare
Was besagt die Saldotheorie?
Die Saldotheorie verknüpft die zwei rückabzuwickelnden Leistungen miteinander. Statt zwei unabhängigen bereicherungsrechtlichen Ansprüchen, entsteht nur ein Anspruch in Person desjenigen, zugunsten dessen ein positiver Saldo verbleibt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Paul Hendewerk
15.5.2025, 19:00:54
Nach Maßgabe der
Saldotheorieist bei der
Rückabwicklung nichtiger Verträgenur dann von einem
Kondiktionsanspruch auszugehen, wenn der positive Saldo gerade zu Gunsten der entreicherten Partei besteht! Hintergrund ist, dass die Parteien weder besser noch schlechter im Vergleich zur Vertragsdurchführung stehen sollen, da das
Synallagmagleichsam in das
Bereicherungsrechtübertragen werden soll!
Paul Hendewerk
5.1.2026, 15:25:07
@[Foxxy](180364)
