Definition: Saldotheorie (§ 812 Abs. 1 S.1 Alt. 1 BGB)
17. Juli 2025
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Was besagt die Saldotheorie?
Die Saldotheorie verknüpft die zwei rückabzuwickelnden Leistungen miteinander. Statt zwei unabhängigen bereicherungsrechtlichen Ansprüchen, entsteht nur ein Anspruch in Person desjenigen, zugunsten dessen ein positiver Saldo verbleibt.
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