Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Rechtfertigungsgründe
Pflichtenkollision, rechtfertigende (vor § 32 StGB)
Definition: Pflichtenkollision, rechtfertigende (vor § 32 StGB)
Was versteht man unter einer „rechtfertigenden Pflichtenkollision“?
Als rechtfertigende Pflichtenkollision wird eine Situation bezeichnet, in der eine Person Adressat wenigstens zweier gleichrangiger Handlungspflichten ist, von denen sie aber nur eine auf Kosten der anderen erfüllen kann.
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