Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Rechtfertigungsgründe
Pflichtenkollision, rechtfertigende (vor § 32 StGB)
Definition: Pflichtenkollision, rechtfertigende (vor § 32 StGB)
4. April 2025
3 Kommentare
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Was versteht man unter einer „rechtfertigenden Pflichtenkollision“?
Als rechtfertigende Pflichtenkollision wird eine Situation bezeichnet, in der eine Person Adressat wenigstens zweier gleichrangiger Handlungspflichten ist, von denen sie aber nur eine auf Kosten der anderen erfüllen kann.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Pilea
1.5.2024, 07:54:12
Es gibt doch auch die Konstellation zweier nicht gleichrangiger Handlungspflichten, von denen die höherrangige ausgeführt werden muss.

Jakob G.
4.9.2024, 16:33:27
Der Tatbestand der rechtfertigenden Pflichtenkollieion, dass die Erfüllung zwei Pflichten einander wechselseitig ausschließen, ist zwar in mehreren Fällen denkbar. Allerdings tritt die Rechtsfolge der Rechtfertigung nur dann ein, wenn die Pflichten gleichrangig sind. (impossibilia nulla obligatio) Wenn eine Pflicht höherrangig ist, muss diese eben erfüllt werden. Insofern handelt es sich dann nicht um eine
rechtfertigende Pflichtenkollision.
JuraPrinzessin2025
28.2.2025, 12:46:41
ich frage mich in Zuge dessen, was jz der Unterschied zu § 35 ist. Kann mir jmd den Unterschied erklären?