Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Rechtfertigungsgründe

Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB)

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Schema: Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB)

19. März 2026

15 Kommentare


Wie prüfst Du den rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB)?

  1. Notstandslage

    1. Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut

    2. Gegenwärtigkeit der Gefahr

  2. Notstandshandlung

    1. Nicht-anders-Abwendbar

      Die Gefahr darf nicht anders abwendbar sein. Dies entspricht grundsätzlich dem Merkmal der Erforderlichkeit bei der Notwehr (§ 32 StGB); da allerdings im Rahmen des § 34 StGB das Rechtsbewährungsprinzip nicht gilt, muss sich der Täter, der sich auf § 34 StGB beruft, auf tatbestandslose Handlungen (z.B. Flucht) oder die Hinzuziehung staatlicher Hilfe verweisen lassen, sofern diese im Hinblick auf die Abwehr der Gefahr zumindest gleich geeignet wie die Verwirklichung des Straftatbestands sind.

    2. Interessenabwägung

    3. Angemessenheit

  3. Verteidigungswille

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Tigerwitsch

Tigerwitsch

22.2.2021, 12:31:56

Könnt Ihr bitte noch zu den anderen Punkten eine kurze Erklärung hinzufügen? Insbesondere zur Interessensabwägung und Angemessenheit.

Da

nke! 😊

QUIG

QuiGonTim

22.3.2022, 09:20:43

Ich schließe mich Tigerwitschs Bitte an.

Da

s wäre bei allen Schemata-Aufgaben sehr hilfreich. :)

vulpes iuris

vulpes iuris

3.9.2024, 16:47:52

Fänd ich auch gut.

Lars

Lars

29.11.2024, 20:35:28

Hat sich leider nichts getan..

VI

Viooola

3.12.2024, 14:19:09

Dem schließe ich mich an

Josephinee

Josephinee

18.4.2025, 10:32:11

Ich fände es auch praktisch,

da

durch nochmal kurz an einer Stelle einen Überblick zu haben! :)

EVA

evanici

15.9.2023, 09:49:08

Ich finde

da

s Schema zur

Notstandslage

nicht ganz gelungen... Zwar stimmt es inhaltlich, aber es ist verwirrend,

da

ss die Gefahr zweimal erscheint, ich würde sie sogar in drei Punkte aufteilen: "I.notstandsfähiges Rechtsgut, II. Gefahr, III. Gegenwärtigkeit", "fügt" sich

da

nn auch in die Dreigliedrigkeit bei der Notwehr: "I. Angriff, II. rechtswidrig, III. Gegenwärtigkeit",

da

ran erkennt man meiner Ansicht nach auch die (strittige) Subsidiarität von § 34,

da

ein "

rechtswidriger Angriff

" bei der Notwehr trotz der Aufzählung der Rechtsgüter in § 34 regelmäßig eine spezielle "Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut"

da

rstellt.

LELEE

Leo Lee

17.9.2023, 14:18:43

Hallo evanici, vielen

Da

nk für den Hinweis! In der Tat ist die Formulierung etwas wiederholend.

Da

jedoch die Gefahr bzw. die Gegenwärtigkeit der Gefahr wichtig und deshalb hervorgehoben werden muss, haben wir nun den zweiten Punkt in „Gegenwärtigkeit der Gefahr“ geändert :). Liebe Grüße – für

da

s Jurafuchsteam – Leo

ASB

ASB

27.12.2023, 10:52:30

Was meint Angemessenheit?

Rüsselrecht 🐘

Rüsselrecht 🐘

27.12.2023, 23:23:41

Der Satz 2 des § 34 StGB ist als „zusätzliche“ Wertungsstufe zu begreifen; also neben der schon einzelfallbezogenen Interessensabwägung und kann zu einem Ausschluss der Rechtfertigung führen. Beispielsweise ist die zwangsweise Blutentnahme nicht durch § 34 gerechtfertigt, wenn nur

da

durch

da

s Leben der anderen Person gerettet werden kann. Ähnlich ist die Androhung von Folter durch einen Polizeibeamten zur Erlangung von Informationen zum Verbleib eines Entführungsopfers nicht „angemessen“.

LELEE

Leo Lee

30.12.2023, 23:59:00

Hallo Antonia, wie Rüsselrecht zutreffend anmerkt, geht es bei der Angemessenheit im Grunde nur um eine „zweite Kontrolle“. D.h., selbst wenn bislang alle Voraussetzungen vorlagen, kann eine

Notstandshandlung

da

ran scheitern,

da

ss eine der drei Fallgruppen vorliegt: I. Verstoß gegen oberste Prinzipien (

Nötigungsnotstand

etwa) II. Für den Täter bestehen besondere

Duldungspflicht

en (weil er z.B. als Feuerwehrmann oder Polizist bestimmte Gefahren hinnehmen muss) III. Es wird in unantastbare Freiheitsrechte eingegriffen (wenn Blut zwecks Rettung GEGEN den Willen des Opfers abgenommen wird, weil hierdurch in

da

s Menschenrecht eingegriffen wird. Hier gibt es insofern noch den Merksatz: Wenn man

da

s zuließe, ist es heute

da

s Blut und morgen

da

s Organ). Hierzu kann ich die sehr guten Ausführungen bei MüKo-StGB 4. Auflage, Erb § 34 Rn. 242 ff. empfehlen :). Einen guten Rutsch ins neue

Ja

hr wünscht dir

da

s Jurafuchsteam!

ASB

ASB

4.1.2024, 11:01:54

Da

nke nochmal ihr beiden, sehr hilfreich! :)


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