Definition: Tatsache (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)

31. Mai 2025

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Meinungen i.S.d. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG umfassen Werturteile und Tatsachenbehauptungen. Definiere den Begriff Tatsache (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG):

Im Unterschied zu Werturteilen sind Tatsachen dem Beweis zugänglich. Tatsachen kennzeichnen eine objektive Beziehung zur Realität, wodurch sie wahr oder falsch sein können.

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