4,8(10.083 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Bestimmen zur Tat (§ 26 StGB) – Verursachungstheorie: Was wird gefordert?
Definition
Definiere den Begriff „Bestimmen zur Tat“ nach der Verursachungstheorie (§ 26 StGB):
Nach einer Mindermeinung in der Lit. reicht die bloße Verursachung des fremden Tatentschlusses (sog. „Verursachungstheorie“) für das Bestimmen aus. Dafür genüge das Schaffen objektiver Tatanreize.
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!