Definition: Unabwendbares Ereignis (§ 17 Abs. 3 StVG)
Wann wurde der Unfall zweier Kraftfahrzeuge durch ein „unabwendbares Ereignis“ verursacht (§ 17 Abs. 3 StVG)?
Ein unabwendbares Ereignis liegt vor, wenn der Unfall selbst dann nicht zu vermeiden gewesen wäre, wenn die größtmögliche Sorgfalt angewendet worden wäre.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
faref
22.8.2023, 16:04:56
Diese Defintion ergibt sich doch eigentlich direkt aus §17 III 2 StVG oder?
Leo Lee
23.8.2023, 10:04:46
Hallo faref, die Definition ergibt sich tatsächlich z.T. aus dem § 17 III 2 StVG, natürlich mit Ausnahme der Worte "selbst dann nicht vermieden worden wären". Jedoch kannst du § 17 III 2 StVG als teilw. Legaldefinition selbstverständlich als Orientierung nehmen :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo