Definition: Unabwendbares Ereignis (§ 17 Abs. 3 StVG)
13. Februar 2025
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Wann wurde der Unfall zweier Kraftfahrzeuge durch ein „unabwendbares Ereignis“ verursacht (§ 17 Abs. 3 StVG)?
Ein unabwendbares Ereignis liegt vor, wenn der Unfall selbst dann nicht zu vermeiden gewesen wäre, wenn die größtmögliche Sorgfalt angewendet worden wäre.
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