Öffentliches Recht
Grundrechte
Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)
Rundfunk (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)
Definition: Rundfunk (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)
29. Mai 2025
8 Kommentare
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Was versteht man unter „Rundfunk“ (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)?
Rundfunk (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG) ist jede an eine unbestimmte Vielzahl von Personen gerichtete drahtlose oder drahtgebundene Übermittlung von Gedankeninhalten mithilfe elektrischer Schwingungen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Schwanzanwaltschaft
8.5.2024, 12:38:18
Sind Webseiten und ähnliche Internetauftritte von der definition von Rundfunk erfasst ?

Maximilian Puschmann
10.5.2024, 15:20:00
Hallo Schwanzanwaltschaft, Das kommt ganz drauf an. Video on Demand, Ton- und Textdienste auf Abruf, digitales Radio oder Fernsehen sind wohl Rundfunk. Jedoch sind nicht alle Online-Dienste im jeweiligen Fall Rundfunk. Jedoch hat das BVerwG entschieden, dass journalistisch-redaktionell veranlasste und gestaltete Telemedienangebote in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit fallen. Es kommt also immer drauf an, ob es in die Filmfreiheit oder Rundfunkfreiheit fällt. Jedoch sind die mehrheitlich über das Internet angebotenen Dienste wohl im Schutzbereich der Rundfunkfreiheit anzusiedeln. Einen sehr detaillierten Überblick dazu bietet folgende Quelle: BeckOK GG/Schemmer, 57. Ed. 15.1.2024, GG Art. 5 Rn. 68,69. Beste Grüße Max - für das Jurafuchs-Team
Schwanzanwaltschaft
10.5.2024, 16:27:05
super, danke für die schnelle Antwort :)
QuiGonTim
21.1.2025, 20:45:06
Liebes Jurafuchs, könntet ihr noch einen Definitionstrainer und/oder eine (gerne auch mehrere) Wiederholungseinheiten zur Pressefreiheit zur Verfügung stellen? Diese fehlen bisher gänzlich.
Paul Hendewerk
24.1.2025, 12:48:42
Ja, bitte!

Dodo S.
25.3.2025, 17:45:13
Hallo QuiGonTim, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Dodo Shi, für das Jurafuchs-Team