Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungskompetenzen
Gesetzebungskompetenz, Annexkompetenz (vor Art. 70 GG)
Definition: Gesetzebungskompetenz, Annexkompetenz (vor Art. 70 GG)
16. Februar 2025
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Was versteht man unter der ungeschriebenen „Annexkompetenz“ des Bundes?
Eine Annexkompetenz liegt vor, wenn das Sachgebiet in einem „untrennbaren Zusammenhang“ mit einem Kompetenztitel des Bundes steht.
Fundstellen
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