Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungskompetenzen
Gesetzebungskompetenz, Annexkompetenz (vor Art. 70 GG)
Definition: Gesetzebungskompetenz, Annexkompetenz (vor Art. 70 GG)
Was versteht man unter der ungeschriebenen „Annexkompetenz“ des Bundes?
Eine Annexkompetenz liegt vor, wenn das Sachgebiet in einem „untrennbaren Zusammenhang“ mit einem Kompetenztitel des Bundes steht.
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