Öffentliches Recht
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Gesetzgebungskompetenzen
Gesetzgebungskompetenz, Annexkompetenz (vor Art. 70 GG)
Definition: Gesetzgebungskompetenz, Annexkompetenz (vor Art. 70 GG)
20. Mai 2025
2 Kommentare
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Was versteht man unter der ungeschriebenen „Annexkompetenz“ des Bundes?
Eine Annexkompetenz liegt vor, wenn das Sachgebiet in einem „untrennbaren Zusammenhang“ mit einem Kompetenztitel des Bundes steht.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
okalinkk
9.5.2025, 15:12:40
“Die
Annexkompetenzen ermöglichen dem Bund in den Sachbereichen der Bundeskompetenzen insbesondere die Gefahrenabwehr, die Erhebung von Gebühren und Beiträgen, sowie die Planung, Statistik und Forschung.” Ist die Gefahrenabwehr nicht Ländersache?
okalinkk
9.5.2025, 15:19:56
habe ich es richtig verstanden, dass die
Annexkompetenz, die
Kompetenz kraft Sachzusammenhangund die
Kompetenz kraft Natur der Sachenur ungeschriebene Kompetenzen fuer den Bund sind? Fuer die Laender bedarf es dieser Konstruktionen nicht, da ja gem 70 I GG eine Auffangzustaendigkeit besteht?