Definition: Einziehungsermächtigung (§§ 362, 185 BGB)

12. Dezember 2024

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Definiere den Begriff „Einziehungsermächtigung“ (§§ 362, 185 BGB):

Durch die Einziehungsermächtigung räumt der Inhaber einer Forderung einem Dritten die Befugnis ein, die Forderung im eigenen Namen geltend zu machen (§ 185 BGB), infolgedessen die Forderung bei Leistung des Schuldners an den ermächtigten Dritten erlischt (§§ 362 Abs. 2, 185 BGB).

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JURA

Jurapro

20.12.2023, 11:39:41

Aus welchem Absatz von §

185 BGB

wird die Einzugsermächtigung gelesen? In der Definition zum verlängerten Eigentumsvorbehalt wurde §

185 BGB

analog als Rechtsgrundlage für die Einzugsermächtigung genannt. Was ist richtig?

LELEE

Leo Lee

25.12.2023, 13:48:09

Hallo Jur

apr

o, vielen Dank für die sehr gute Frage! In der

Tat

steht in § 185 I nichts von einer Ermächtigung. Dies wird aber insofern hergeleitet, als § 185 I die

Verfügungsgeschäft

e erfasst, wozu eben auch die Forderungsgeschäfte gehören (beachte, dass insofern die Position des § 398 unglücklich ist). Und weil § 185 I und die Ermächtigung hinsichtlich dinglicher Geschäfte erteilt werden kann, kann auch eine Einzugsermächtigung hinsichtlich einer Forderung erfolgen. Hierzu kann ich die Lektüre von MüKo-BGB 9. Auflage, Bayreuther § 185 Rn. 34 ff. empfehlen :). Besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch wünscht dir das Jurafuchsteam!

JURA

Jurapro

25.12.2023, 13:58:40

Danke ☺️!

LELEE

Leo Lee

25.12.2023, 13:59:48

Sehr gerne :)

Johannes Nebe

Johannes Nebe

27.10.2024, 00:38:39

Sorry, "infolgedessen" kann nicht als Konjunktion verwendet werden. Folgendes wäre möglich: "... geltend zu machen (§

185 BGB

). Infolgedessen erlischt die Forderung ...", "... geltend zu machen (§

185 BGB

), wodurch die Forderung ... erlischt". Man kann "infolge" (als Präposition) und "dessen" (als Pronomen) auch getrennt schreiben; aber hier ist nicht ersichtlich, worauf sich "dessen" (oder alternativ "derer") dann sinnvoll beziehen könnte.

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

28.10.2024, 17:05:45

Hallo Johannes Nebe, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team


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