Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Einziehungsermächtigung (§§ 362, 185 BGB)
Definition: Einziehungsermächtigung (§§ 362, 185 BGB)
Definiere den Begriff „Einziehungsermächtigung“ (§§ 362, 185 BGB):
Durch die Einziehungsermächtigung räumt der Inhaber einer Forderung einem Dritten die Befugnis ein, die Forderung im eigenen Namen geltend zu machen (§ 185 BGB), infolgedessen die Forderung bei Leistung des Schuldners an den ermächtigten Dritten erlischt (§§ 362 Abs. 2, 185 BGB).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jurapro
20.12.2023, 11:39:41
Aus welchem Absatz von §
185 BGBwird die Einzugsermächtigung gelesen? In der Definition zum verlängerten Eigentumsvorbehalt wurde §
185 BGBanalog als Rechtsgrundlage für die Einzugsermächtigung genannt. Was ist richtig?
Leo Lee
25.12.2023, 13:48:09
Hallo Jur
apro, vielen Dank für die sehr gute Frage! In der
Tatsteht in § 185 I nichts von einer Ermächtigung. Dies wird aber insofern hergeleitet, als § 185 I die
Verfügungsgeschäfte erfasst, wozu eben auch die Forderungsgeschäfte gehören (beachte, dass insofern die Position des § 398 unglücklich ist). Und weil § 185 I und die Ermächtigung hinsichtlich dinglicher Geschäfte erteilt werden kann, kann auch eine Einzugsermächtigung hinsichtlich einer Forderung erfolgen. Hierzu kann ich die Lektüre von MüKo-BGB 9. Auflage, Bayreuther § 185 Rn. 34 ff. empfehlen :). Besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch wünscht dir das Jurafuchsteam!
Jurapro
25.12.2023, 13:58:40
Danke ☺️!
Leo Lee
25.12.2023, 13:59:48
Sehr gerne :)
Johannes Nebe
27.10.2024, 00:38:39
Sorry, "infolgedessen" kann nicht als Konjunktion verwendet werden. Folgendes wäre möglich: "... geltend zu machen (§
185 BGB). Infolgedessen erlischt die Forderung ...", "... geltend zu machen (§
185 BGB), wodurch die Forderung ... erlischt". Man kann "infolge" (als Präposition) und "dessen" (als Pronomen) auch getrennt schreiben; aber hier ist nicht ersichtlich, worauf sich "dessen" (oder alternativ "derer") dann sinnvoll beziehen könnte.
Linne_Karlotta_
28.10.2024, 17:05:45
Hallo Johannes Nebe, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team