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Gesetzgebungskompetenzen

Erforderlichkeit zur Wahrung der Rechtseinheit (Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 2 GG)

Definition: Erforderlichkeit zur Wahrung der Rechtseinheit (Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 2 GG)

14. April 2025

4 Kommentare

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Was versteht man unter „Erforderlichkeit zur Wahrung der Rechtseinheit im Bundesgebiet“ (Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 2 GG)?

Eine bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechtseinheit im Bundesgebiet erforderlich, wenn eine Gesetzesvielfalt auf Länderebene eine Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen darstellt, die im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann.

Dies wendet sich nicht gegen die Vielfalt landesrechtlicher Regelungen an sich. Ziel dieser Regelung ist die Funktionsfähigkeit (nicht die Einheitlichkeit) der Rechtsordnung. Deine Korrektorin will hier das Schlagwort „Rechtszersplitterung“ lesen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CH

Christopher

17.10.2023, 22:42:32

Habt ihr für das Schlagwort

Rechtszersplitterung

Beispiele? Kann mir darunter nicht wirklich was vorstellen.

ROAD

roadrunnert

22.10.2023, 23:37:12

Ich hatte gerade einen Fall dazu bei Hemmer im Kurs. Ein gutes Beispiel ist das Staatshaftungsrecht. Die Haftung des Staats für

rechtswidrig

e Ausübung

hoheitlich

er Gewalt beruht auf verschiedenen, verstreuten und teilweise nur gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechtsgrundlagen. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gilt z.B. noch deren Staatshaftungsrecht weiter. In den 1980ern gab es schon mal den Versuch, ein einheitliches

Staatshaftungsgesetz

zu erlassen, aber damals noch keinen entsprechenden Kompetenztitel (dazu hat Jurafuchs einen guten Fall). Mittlerweile gibt es den Art. 74 Nr. 25, d.h. der Bund könnte jetzt wieder tätig werden, hat es aber bislang nicht getan.

ROAD

roadrunnert

22.10.2023, 23:38:21

@Christopher ⬆️

LELEE

Leo Lee

29.10.2023, 09:38:46

Hallo Christopher, neben dem sehr guten Beispiel von roadrunnert kann man vielleicht noch als relativ aktuelles Beispiel die vielen Coronagesetze und -verordnungen nehmen, die teils sehr verschiedene Zeiträume (Quarantäne, Tests usw.) und Maßstäbe enthielten :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


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