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Erforderlichkeit zur Wahrung der Rechtseinheit (Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 2 GG)
Definition: Erforderlichkeit zur Wahrung der Rechtseinheit (Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 2 GG)
14. April 2025
4 Kommentare
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Was versteht man unter „Erforderlichkeit zur Wahrung der Rechtseinheit im Bundesgebiet“ (Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 2 GG)?
Eine bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechtseinheit im Bundesgebiet erforderlich, wenn eine Gesetzesvielfalt auf Länderebene eine Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen darstellt, die im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Christopher
17.10.2023, 22:42:32
Habt ihr für das Schlagwort
RechtszersplitterungBeispiele? Kann mir darunter nicht wirklich was vorstellen.
roadrunnert
22.10.2023, 23:37:12
Ich hatte gerade einen Fall dazu bei Hemmer im Kurs. Ein gutes Beispiel ist das Staatshaftungsrecht. Die Haftung des Staats für
rechtswidrige Ausübung
hoheitlicher Gewalt beruht auf verschiedenen, verstreuten und teilweise nur gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechtsgrundlagen. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gilt z.B. noch deren Staatshaftungsrecht weiter. In den 1980ern gab es schon mal den Versuch, ein einheitliches
Staatshaftungsgesetzzu erlassen, aber damals noch keinen entsprechenden Kompetenztitel (dazu hat Jurafuchs einen guten Fall). Mittlerweile gibt es den Art. 74 Nr. 25, d.h. der Bund könnte jetzt wieder tätig werden, hat es aber bislang nicht getan.
roadrunnert
22.10.2023, 23:38:21
@Christopher ⬆️
Leo Lee
29.10.2023, 09:38:46
Hallo Christopher, neben dem sehr guten Beispiel von roadrunnert kann man vielleicht noch als relativ aktuelles Beispiel die vielen Coronagesetze und -verordnungen nehmen, die teils sehr verschiedene Zeiträume (Quarantäne, Tests usw.) und Maßstäbe enthielten :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo