Definition: Notwehrexzess, intensiv (§ 33 StGB)
Was versteht man unter einem „intensiven“ Notwehrexzess (§ 33 StGB)?
Ein intensiver Notwehrexzess liegt vor, wenn der Täter das Maß der erforderlichen Verteidigung überschreitet.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Schwanzanwaltschaft
29.5.2024, 16:15:11
Kommt § 33 StGB auch zur Anwendung, wenn im Rahmen der Notwehr die Grenzen der Gebotenheit überschritten werden ?
Maximilian Puschmann
30.5.2024, 15:38:43
Hallo Schwanzanwaltschaft, ja, § 33 StGB kommt in Betracht, wenn die Erforderlichkeit oder Gebotenheit überschritten wird. Viele Grüße Max - Für das Jurafuchs-Team
JuJu13406
9.7.2024, 18:04:00
Dann sollte die Lösung in dieser Frage korrigiert werden. Wenn man angibt, dass ein Notw
ehrexzess auch bei einer Überschreitung der Gebotenheit vorliegt, bewertet die KI die Lösung als falsch.