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Definition: Notwehrexzess, intensiv (§ 33 StGB)
22. April 2026
7 Kommentare
Was versteht man unter einem „intensiven“ Notwehrexzess (§ 33 StGB)?
Ein intensiver Notwehrexzess liegt vor, wenn der Täter das Maß der erforderlichen Verteidigung überschreitet.
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