Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Schuld

Notwehrexzess, intensiv (§ 33 StGB)

Definition: Notwehrexzess, intensiv (§ 33 StGB)

21. November 2024

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Was versteht man unter einem „intensiven“ Notwehrexzess (§ 33 StGB)?

Ein intensiver Notwehrexzess liegt vor, wenn der Täter das Maß der erforderlichen Verteidigung überschreitet.

zB wenn der Verteidiger seinen körperlich deutlich unterlegenen Angreifer mit einem Messer niedersticht, obwohl er ihn mühelos auch hätte niederschlagen können. Handelt der Täter aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken (sog. asthenische Affekte), dann ist seine Handlung ungeachtet der Überschreitung der Notwehrgrenze zumindest entschuldigt (§ 33 StGB).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

SCH

Schwanzanwaltschaft

29.5.2024, 16:15:11

Kommt § 33 StGB auch zur Anwendung, wenn im Rahmen der Notwehr die Grenzen der Gebotenheit überschritten werden ?

Maximilian Puschmann

Maximilian Puschmann

30.5.2024, 15:38:43

Hallo Schwanzanwaltschaft, ja, § 33 StGB kommt in Betracht, wenn die Erforderlichkeit oder Gebotenheit überschritten wird. Viele Grüße Max - Für das Jurafuchs-Team

JuJu13406

JuJu13406

9.7.2024, 18:04:00

Dann sollte die Lösung in dieser Frage korrigiert werden. Wenn man angibt, dass ein Notw

ehre

xzess auch bei einer Überschreitung der Gebotenheit vorliegt, bewertet die KI die Lösung als falsch.


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