Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Schuld

Notwehrexzess, intensiv (§ 33 StGB)

Definition: Notwehrexzess, intensiv (§ 33 StGB)

17. August 2025

7 Kommentare

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Was versteht man unter einem „intensiven“ Notwehrexzess (§ 33 StGB)?

Ein intensiver Notwehrexzess liegt vor, wenn der Täter das Maß der erforderlichen Verteidigung überschreitet.

z.B. wenn der Verteidiger seinen körperlich deutlich unterlegenen Angreifer mit einem Messer niedersticht, obwohl er ihn mühelos auch hätte niederschlagen können. Handelt der Täter aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken (sog. asthenische Affekte), dann ist seine Handlung ungeachtet der Überschreitung der Notwehrgrenze zumindest entschuldigt (§ 33 StGB).
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