Privilegierte Vorhaben 2: Land- und Forstwirtschaft (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB): 2 Definitionen

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Die neuesten Definitionen zum Thema Privilegierte Vorhaben 2: Land- und Forstwirtschaft (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

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Definition Betrieb (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB fordert, dass die Bewirtschaftung nicht nur landwirtschaftlich, sondern auch im Rahmen eines Betriebes erfolgt. Was versteht man darunter?

Landwirtschaft (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Ein zentraler Begriff des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist die Landwirtschaft. Nur Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, können nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert sein. Was versteht man darunter?