Außenbereich (§ 35 BauGB): 3 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 3 Definitionen zum Thema Außenbereich (§ 35 BauGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Außenbereich (§ 35 BauGB)

Diese Definitionen zum Thema Außenbereich (§ 35 BauGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Definition Betrieb (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB fordert, dass die Bewirtschaftung nicht nur landwirtschaftlich, sondern auch im Rahmen eines Betriebes erfolgt. Was versteht man darunter?

Landwirtschaft (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Ein zentraler Begriff des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist die Landwirtschaft. Nur Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, können nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert sein. Was versteht man darunter?

Außenbereichsinsel (§ 35 BauGB)

Was versteht man unter „Außenbereichsinseln"?

Außenbereich (§ 35 BauGB): Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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