Außenbereich (§ 35 BauGB): 3 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 3 Definitionen zum Thema Außenbereich (§ 35 BauGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Außenbereich (§ 35 BauGB)
Diese Definitionen zum Thema Außenbereich (§ 35 BauGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Definition Betrieb (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB fordert, dass die Bewirtschaftung nicht nur landwirtschaftlich, sondern auch im Rahmen eines Betriebes erfolgt. Was versteht man darunter?
Landwirtschaft (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Ein zentraler Begriff des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist die Landwirtschaft. Nur Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, können nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert sein. Was versteht man darunter?
Außenbereichsinsel (§ 35 BauGB)
Was versteht man unter „Außenbereichsinseln"?
Außenbereich (§ 35 BauGB): Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten
Auf Jurafuchs Wissen findest du Definitionen zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.