Statthaftigkeit 6 - Erledigung des VA: 1 Definition

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Die neuesten Definition zum Thema Statthaftigkeit 6 - Erledigung des VA

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Erledigung (§ 43 Abs. 2 VwVfG)

Definiere den Begriff der „Erledigung“ eines Verwaltungsaktes (§ 43 Abs. 2 VwVfG):