Absolute Revisionsgründe (§ 338 Nr. 1 StPO - fehlerhafte Besetzung): 1 Definition
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Die neuesten Definition zum Thema Absolute Revisionsgründe (§ 338 Nr. 1 StPO - fehlerhafte Besetzung)
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Gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG)
§ 338 Nr. 1 StPO betrifft die vorschriftswidrige Gerichtsbesetzung und trägt der hohen Bedeutung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) Rechnung. Kennst du die Definition des „gesetzlichen Richters“?