Absolute Revisionsgründe (§ 338 Nr. 1 StPO - fehlerhafte Besetzung): 1 Definition

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 1 Definition zum Thema Absolute Revisionsgründe (§ 338 Nr. 1 StPO - fehlerhafte Besetzung) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definition zum Thema Absolute Revisionsgründe (§ 338 Nr. 1 StPO - fehlerhafte Besetzung)

Diese Definition zum Thema Absolute Revisionsgründe (§ 338 Nr. 1 StPO - fehlerhafte Besetzung) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG)

§ 338 Nr. 1 StPO betrifft die vorschriftswidrige Gerichtsbesetzung und trägt der hohen Bedeutung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) Rechnung. Kennst du die Definition des „gesetzlichen Richters“?