Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge): 6 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 6 Definitionen zum Thema Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)

Diese Definitionen zum Thema Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Mündlichkeitsgrundsatz, § 261 StPO

Was besagt der Mündlichkeitsgrundsatz (§ 261 StPO)?

Beweisantrag (§ 244 Abs. 3 S. 1 StPO)

Was versteht man unter einem Beweisantrag (§ 244 Abs. 3 S. 1 StPO)?

Gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG)

§ 338 Nr. 1 StPO betrifft die vorschriftswidrige Gerichtsbesetzung und trägt der hohen Bedeutung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) Rechnung. Kennst du die Definition des „gesetzlichen Richters“?

Eigenmächtig (§ 231 Abs. 2 StPO)

Ungeschriebene Voraussetzung für eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten nach § 231 Abs. 2 StPO ist seine eigenmächtige Abwesenheit. Wann handelt der Angeklagte „eigenmächtig“?

Beschwer (§ 337 Abs. 1 StPO)

Wann ist die Revisionsführerin durch einen Verfahrensverstoß „beschwert“ (§ 337 Abs. 1 StPO)?

Gesetzesverletzung, verfahrens-rechtliche (§ 337 Abs. 2 StPO)

Wann ist das „Verfahrensrecht verletzt“ (§ 337 StPO)?

Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge): Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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