Rechtsverordnung (Art. 80 Abs. 1 GG)
Was versteht man unter einer „Rechtsverordnung“ (Art. 80 Abs. 1 GG)?
Vertrag, öffentlich-rechtlicher (§ 54 VwVfG)
Wann ist ein Vertrag „öffentlich-rechtlicher“ Natur (§ 54 VwVfG)?
Äußerung von Amtsträgern, öffentlich-rechtlich
Äußerungen von Amtsträgern - z.B. Auskünfte, Warnungen, Empfehlungen - können öffentlich-rechtliche Realakte sein, können aber auch privatrechtlich zu qualifizieren sein. Wann sind Äußerungen von Amtsträgern öffentlich-rechtlicher Natur?