Materielles Öffentliches Recht (im Aufbau): 21 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 21 Definitionen zum Thema Materielles Öffentliches Recht (im Aufbau) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Definitionen zum Thema Materielles Öffentliches Recht (im Aufbau)

Diese Definitionen zum Thema Materielles Öffentliches Recht (im Aufbau) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Bodenrechtliche Relevanz (§ 29 Abs. 1 BauGB)

Definiere den Begriff der „bodenrechtlichen Relevanz“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):

Bauliche Anlage (§ 29 Abs. 1 BauGB)

Definiere den Begriff „bauliche Anlage“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):

Vergnügungsstätte (§ 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)

In einigen Baugebieten der BauNVO sind Vergnügungsstätten zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Was versteht man unter einer „Vergnügungsstätte“ (§ 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)?

Außenbereichsinsel (§ 35 BauGB)

Was versteht man unter „Außenbereichsinseln“?

Ortsteil (§ 34 Abs. 1 BauGB)

Definiere den Begriff „Ortsteil“ (§ 34 Abs. 1 S. 1 BauGB):

Wiederholung Ortsteil: organische Siedlungsstruktur 2

Was versteht man unter einer organischen Siedlungsstruktur, die für einen Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB erforderlich ist?

Die neuesten Definitionen zum Thema Materielles Öffentliches Recht (im Aufbau)

Diese Definitionen zum Thema Materielles Öffentliches Recht (im Aufbau) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Stehendes Gewerbe - Definition Unzuverlässigkeit

Die Definition der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit muss sitzen. Übe sie hier noch einmal ein:

Gewerbebegriff Definition

Zentral ist im Gewerberecht der Begriff des „Gewerbes”. Erst wenn ein Gewerbe vorliegt, ist der Anwendungsbereich der GewO und des besonderen Gewerberechts eröffnet. Hier liegt also der Einstieg deiner Prüfung. Kennst du die Definition?

Betrieb (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB fordert, dass die Bewirtschaftung nicht nur landwirtschaftlich, sondern auch im Rahmen eines Betriebes erfolgt. Was versteht man darunter?

Landwirtschaft (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Ein zentraler Begriff des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist die Landwirtschaft. Nur Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, können nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert sein. Was versteht man darunter?

Wiederholung Bebauungszusammenhang: Kriterien

Wann ist ein Bebauungszusammenhang i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB gegeben?

Wiederholung Ortsteil: organische Siedlungsstruktur 2

Was versteht man unter einer organischen Siedlungsstruktur, die für einen Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB erforderlich ist?

Materielles Öffentliches Recht (im Aufbau): Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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