Materielles Öffentliches Recht: 48 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 48 Definitionen zum Thema Materielles Öffentliches Recht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 6 beliebtesten Definitionen zum Thema Materielles Öffentliches Recht
Diese Definitionen zum Thema Materielles Öffentliches Recht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Bodenrechtliche Relevanz (§ 29 Abs. 1 BauGB)
Definiere den Begriff der „bodenrechtlichen Relevanz“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):
Bauliche Anlage (§ 29 Abs. 1 BauGB)
Definiere den Begriff „bauliche Anlage“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):
Öffentliche Sicherheit
Was ist unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Sicherheit“ zu verstehen?
Öffentliche Ordnung
Was versteht man unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Ordnung“?
Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit i.e.S.) (Art. 20 Abs. 3 GG)
Wann ist eine staatliche Maßnahme „angemessen“ (= verhältnismäßig i.e.S.)?
Die neuesten Definitionen zum Thema Materielles Öffentliches Recht
Diese Definitionen zum Thema Materielles Öffentliches Recht wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Unfriedlichkeit der Versammlung (Art. 8 Abs. 1 GG)
Was ist unter dem Begriff der „Unfriedlichkeit“ einer Versammlung zu verstehen (Art. 8 Abs. 1 GG)?
Definition Zustandsverantwortlichkeit
Was bedeutet der Begriff der Zustandsverantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht?
Stehendes Gewerbe - Definition Unzuverlässigkeit
Die Definition der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit muss sitzen. Übe sie hier noch einmal ein:
Gewerbebegriff Definition
Zentral ist im Gewerberecht der Begriff des „Gewerbes”. Erst wenn ein Gewerbe vorliegt, ist der Anwendungsbereich der GewO und des besonderen Gewerberechts eröffnet. Hier liegt also der Einstieg deiner Prüfung. Kennst du die Definition?
Betriebsbegriff bei privilegierten Außenbereichsvorhaben
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB fordert, dass die Bewirtschaftung nicht nur landwirtschaftlich, sondern auch im Rahmen eines Betriebes erfolgt. Was versteht man darunter?
Landwirtschaftsbegriff bei privilegierten Außenbereichsvorhaben
Ein zentraler Begriff des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist die Landwirtschaft. Nur Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, können nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert sein. Was versteht man darunter?
Materielles Öffentliches Recht: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten
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