Definition: Rechtsverordnung (Art. 80 Abs. 1 GG)

25. November 2024

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Was versteht man unter einer „Rechtsverordnung“ (Art. 80 Abs. 1 GG)?

Rechtsverordnungen stellen materielle abstrakt-generelle Rechtsnormen dar, die von der Exekutive aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung zur Regelung staatlicher Angelegenheiten erlassen werden.

In der Klausur musst Du die Rechtsverordnung ggfs. gegen den Verwaltungsakt (in Form der Allgemeinverfügung, § 35 S. 2 VwVfG) sowie der Satzung abgrenzen.
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