Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB): 12 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Definitionen zum Thema Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 3 beliebtesten Definitionen zum Thema Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)

Diese Definitionen zum Thema Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Beisichführen (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)

Wann führt der Täter eine Waffe bei sich (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)?

Wohnung (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

Was versteht man unter einer „Wohnung“ (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB)?

Wohnung, dauerhafte genutzte Privat- (§ 244 Abs. 4 StGB)

Wann ist eine Privatwohnung „dauerhaft genutzt“ (§ 244 Abs. 4 StGB)?

Die neuesten Definitionen zum Thema Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)

Diese Definitionen zum Thema Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Gefährliches Werkzeug - abstrakt-objektiv Betrachtung (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)

Was versteht man nach Auffassung des BGH unter einem „gefährlichen Werkzeug“ iSd § 244 Abs. 1 Nr. 1a Alt. 2 StGB (abstrakt-objektiv)?

Qualifikation des Bandendiebstahls (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Warum wird der Bandendiebstahl schwerer bestraft, als der einfache Diebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?

Wohnung, dauerhafte genutzte Privat- (§ 244 Abs. 4 StGB)

Wann ist eine Privatwohnung „dauerhaft genutzt“ (§ 244 Abs. 4 StGB)?

Wohnung (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

Was versteht man unter einer „Wohnung“ (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB)?

Mitglied einer Bande (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Wann handelt der Täter als „Mitglied einer Bande“ (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?

Mitwirkung (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Wann wirkt ein Bandenmitglied an einer Straftat mit (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?

Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB): Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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