Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB): 1 Definition
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Die neuesten Definition zum Thema Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)
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Geringwertigkeit einer Sache (§§ 243 Abs. 2, 248a StGB)
Wann ist eine Sache „geringwertig“ (§§ 243 Abs. 2, 248a StGB)?