Verleumdung, § 187 StGB: 3 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 3 Definitionen zum Thema Verleumdung, § 187 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Verleumdung, § 187 StGB

Diese Definitionen zum Thema Verleumdung, § 187 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Verbreiten (§ 186 StGB)

Definiere den Begriff „verbreiten“ (§ 186 StGB):

Behaupten (§ 186 StGB)

Definiere den Begriff „behaupten“ (§ 186 StGB):

Tatsachen (§ 185 StGB)

Definiere den Begriff „Tatsachen“: