Zivilrechtliche Notstände (§§ 904, 228 BGB) – Defensiver Notstand: 1 Definition
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Die neuesten Definition zum Thema Zivilrechtliche Notstände (§§ 904, 228 BGB) – Defensiver Notstand
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Notstand, defensiver (§ 228 StGB)
Was versteht man unter einem „Defensivnotstand“?