Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA): 4 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Definitionen zum Thema Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Diese Definitionen zum Thema Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Geschäft, subjektiv fremdes (§ 677 BGB)
Was versteht man unter einem „subjektiv fremden“ Geschäft (§ 677 BGB)?
Geschäft, auch fremdes (§ 677 BGB)
Was versteht man unter einem „auch fremden“ Geschäft (§ 677 BGB)?
Geschäft, objektiv fremd (§ 677 BGB)
Was versteht man unter einem „objektiv fremden“ Geschäft (§ 677 BGB)?
Fremdgeschäftsführungswille (§ 677 BGB)
Was versteht man unter dem Begriff „Fremdgeschäftsführungswille“ (§ 677 BGB)?
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