Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA): 4 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Definitionen zum Thema Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 1 beliebtesten Definitionen zum Thema Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Diese Definitionen zum Thema Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Geschäft, subjektiv fremdes (§ 677 BGB)

Was versteht man unter einem „subjektiv fremden“ Geschäft (§ 677 BGB)?

Die neuesten Definitionen zum Thema Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Diese Definitionen zum Thema Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Geschäft, subjektiv fremdes (§ 677 BGB)

Was versteht man unter einem „subjektiv fremden“ Geschäft (§ 677 BGB)?

Geschäft, auch fremdes (§ 677 BGB)

Was versteht man unter einem „auch fremden“ Geschäft (§ 677 BGB)?

Geschäft, objektiv fremd (§ 677 BGB)

Was versteht man unter einem „objektiv fremden“ Geschäft (§ 677 BGB)?

Fremdgeschäftsführungswille (§ 677 BGB)

Definiere den Begriff „Fremdgeschäftsführungswille“?